Besuchskonzept Altenpflegeheim "Anton Günther"
Anwendungsinformationen für Besucher zur Eindämmung des Corona-Virus
(SARS-CoV-2, COVID 19).
Gültigkeit ab 02.05.2022
Nach §6 der SächsCoronaSchVO vom 01.05.2022 sind Pflegeeinrichtungen angehalten den Besuch unter strengen Hygieneauflagen für die Bewohner zu ermöglichen.
Die Besuchsregeln werden unter Beachtung der aktuellen Inzidenzwerte des Erzgebirgskreises angepasst.
1. Voraussetzungen
- die Einrichtung verfügt über ein Hygienekonzept
- die Einrichtung ist frei von aktiven COVID 19 Erkrankungen
2. Vom Besuch ausgeschlossen sind:
- Personen mit einer aktiven COVID 19 Infektion
- Personen mit akutem Atemwegsinfektionen und Fieber
- Personen mit wissentlichem Kontakt zu positiv Getesteten
3. Besuchsregeln
Der Zutritt zur Einrichtung wird Besuchern nur mit erfolgtem negativen
Antigentests auf das Corona Virus gewährt.
Wir bieten in unserer Einrichtung 2x pro Woche eine Testmöglichkeit.
Außerhalb dieser Zeiten nutzen Sie bitte die externen zertifizierten Testmöglichkeiten (Testcenter, Arztpraxis) Das Negativergebnis darf nicht älter als 24h sein.
Testzeiten in der Einrichtung:
Montag:14.00-15.00 Uhr
Freitag 14.00-15.00 Uhr
Besuchszeiten in der Einrichtung
keine festgelegten Besuchszeiten, Sie können Ihre Angehörigen jederzeit besuchen
Sonntag:
nach Absprache mit Einrichtungsleitung/Pflegedienstleitung
- Dem Antigentest ist ein negativer PCR-Test gleichgestellt, wenn dieser nicht älter ist als 48h.
(schriftlicher Nachweis erforderlich)
- Vollständig geimpfte/genesene Besucher benötigen ebenfalls einen negativen Testbescheid
- die Testbescheide müssen bei Betreten der Einrichtung in der Verwaltung abgegeben werden,
ist diese nicht besetzt wird der Test einem Mitarbeiter auf dem Wohnbereich übergeben,
bevor der Bewohner aufgesucht wird
- weiterhin ist jeder Besucher angehalten sich bei einer Pflegekraft auf dem Wohnbereich anzumelden
- Die Besuche sind von der zeitlichen Dauer nicht eingeschränkt
- Vor Betreten der Einrichtung erfolgt eine Händedesinfektion am Haupteingang
- es ist nicht gestattet die Gemeinschaftsräume der Bewohner mit aufzusuchen, ebenso bitten wir
davon abzusehen sich gemeinschaftlichen Sitzrunden von anderen Bewohnern anzuschließen
- Für die gesamte Dauer des Besuches der Einrichtung, des Einrichtungsgeländes sowie des
Bewohnerzimmers, verpflichtet sich der Besucher dauerhaft eine FFP 2 Maske (hygienisch einwandfreier Zustand) zu tragen
- Die Mitarbeiter der Wohnbereiche behalten sich das Recht vor, das Besuchsaufkommen
selbstständig zu regulieren, Besuche können seitens der Pflegekräfte unter besonderen Umständen
auch abgelehnt werden.
- Bei Verstößen der geltenden Hygieneauflagen werden die jeweiligen Besucher sofort des Hauses
verwiesen
4. Ausnahmeregelungen
Ausnahmeregelungen (z.B. Feiern mit mehreren Personen etc.) werden nur in besonderen Fällen nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung bzw. Pflegedienstleitung gewährt und genehmigt.
Die Einrichtungsleitung weist die Besucher darauf hin, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen dabei eine besonders gefährdete Gruppe sind, ihr Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf überdurchschnittlich hoch ist.
Um weitere Schließungen der Einrichtung zu verhindern, bitten wir die Besucher sich uneingeschränkt an die o.g. Regeln zu halten.
Im Falle einer COVID 19 Infektion seitens eines Besuchers übernimmt die Einrichtung keine Haftung.