Besuchskonzept Altenpflegeheim "Anton Günther"
Anwendungsinformationen für Besucher zur Eindämmung des Corona-Virus
(SARS-CoV-2, COVID 19).
Gültigkeit ab 01.03.2023
Die Corona-Regeln sind bundesweit größtenteils aufgehoben. Ab dem 1. März 2023 entfällt nun die Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Zudem werden Beschäftigte und Bewohner:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Maskenpflicht befreit.
Bis die Corona-Schutzverordnung zum 7. April 2023 ausläuft, gilt lediglich weiterhin für Besucher:innen in Pflegeheimen die Maskenpflicht.
Vom Besuch ausgeschlossen sind:
- Personen mit einer aktiven COVID 19 Infektion
- Personen mit akutem Atemwegsinfektionen und Fieber
- Personen mit wissentlichem Kontakt zu positiv Getesteten
Besuchszeiten in der Einrichtung
keine festgelegten Besuchszeiten, Sie können Ihre Angehörigen jederzeit besuchen
Sonntag:
nach Absprache mit Einrichtungsleitung/Pflegedienstleitung
- weiterhin ist jeder Besucher angehalten sich bei einer Pflegekraft auf dem Wohnbereich anzumelden
- Die Besuche sind von der zeitlichen Dauer nicht eingeschränkt
- Vor Betreten der Einrichtung erfolgt eine Händedesinfektion am Haupteingang
- es ist nicht gestattet die Gemeinschaftsräume der Bewohner mit aufzusuchen, ebenso bitten wir
davon abzusehen sich gemeinschaftlichen Sitzrunden von anderen Bewohnern anzuschließen
- Für die gesamte Dauer des Besuches der Einrichtung, des Einrichtungsgeländes sowie des
Bewohnerzimmers, verpflichtet sich der Besucher dauerhaft eine FFP 2 Maske (hygienisch einwandfreier Zustand) zu tragen
- Die Mitarbeiter der Wohnbereiche behalten sich das Recht vor, das Besuchsaufkommen
selbstständig zu regulieren, Besuche können seitens der Pflegekräfte unter besonderen Umständen
auch abgelehnt werden.
- Bei Verstößen der geltenden Hygieneauflagen werden die jeweiligen Besucher sofort des Hauses
verwiesen
Im Falle einer COVID 19 Infektion seitens eines Besuchers übernimmt die Einrichtung keine Haftung.